Was genau muss jetzt getrennt werden?

Behörden unterteilen die Blattberge neuerdings in zwei Fraktionen: „unbedenkliches Laub“ (Ahorn, Linde, Birke) und „kritisches Laub“ mit hohem Gerbsäure- oder Juglon-Gehalt (Eiche, Walnuss, Rosskastanie). Letzteres darf nur noch in Spezialcontainern oder eigens angelegten Moorbeet-Komposten landen.
Der Grund: Gerbstoffe hemmen die Rotte und können im Rest-Biokompost ganze Pflanzenbestände schädigen. Wer künftig achtlos mischt, verunreinigt laut Gesetz jede Tonne – und riskiert, dass die Müllabfuhr sie schlicht stehenlässt.
Doch was kostet diese Nachlässigkeit überhaupt? Das verrät die nächste Folie …