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Das müssen Sie jetzt wissen

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Ein Gesetz raschelt durchs Land

Image: AI
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Die jüngste Novelle der Abfall- und Kreislaufwirtschaftsverordnung verpflichtet seit 1. Oktober 2025 alle Grundstücksbesitzer, Laub sortenrein zu erfassen. Eiche, Walnuss und Kastanie gelten als „Problemlaub“ und dürfen nicht mehr in die normale Biotonne. Kommunen berufen sich dabei auf langsame Rottezeiten und giftige Gerbsäuren.

Gärtnervereine reagieren geschockt: Viele fürchten, dass sie ihre herbstliche Routine komplett umstellen müssen – vom einfachen Ab-Rechen hin zu stapelweisen Sammelsäcken mit farbigen Bändern.

Lassen Sie uns nun klären, welche Blätter wirklich zur Risiko-Klasse gehören …

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