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Auf der Autobahn gelten klare Regeln

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Ausnahme 1 – Freigabe durch Verkehrszeichen

Image: AI

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Auf besonders staugefährdeten Abschnitten schalten Verkehrsleitzentralen den Standstreifen zeitweise als zusätzliche Spur frei. Das blaue Schild 223.1 mit drei weißen Pfeilen zeigt dann, dass der rechte „gestrichelte“ Bereich befahren werden darf.

Solange das Signal aktiv ist, gilt für alle: Rechts fahren! Erst das Aufhebungszeichen 223.2 oder 223.3 zwingt wieder zurück auf die regulären Fahrstreifen. Wer in dieser Phase links bleibt, verstößt sogar gegen das Rechtsfahrgebot.

Aber was, wenn kein Schild leuchtet und trotzdem ein Polizist winkt?

 

 

 

Ausnahme 2 – Anweisung durch die Polizei

Image: AI

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Unfälle, Ölspuren oder gefährliche Hindernisse bringen den Verkehr oft völlig zum Erliegen. In solchen Situationen ordnet die Polizei manchmal an, den Standstreifen als Bypass zu nutzen, um Stau oder Unfallstelle zu umfahren.

Die mündliche oder handschriftliche Weisung hebt sämtliche Verbotsregeln auf – allerdings nur für die Dauer und den Abschnitt, die die Einsatzkräfte vorgeben. Eigenmächtiges Verlängern der Fahrt über den freigegebenen Bereich hinaus ist strikt untersagt.

Eine dritte Ausnahme wartet noch – und sie begegnet uns überraschend häufig im Sommer.

 

 

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