Der Reiz des vermeintlichen „Schleichwegs“

Wer auf der rechten Seite der Autobahn plötzlich einen frei wirkenden Streifen sieht, spürt häufig den Impuls, nach rechts auszuscheren. Minutenlanges Stop-and-Go, dazu vielleicht eine nahende Ausfahrt – da liegt der Gedanke an eine schnelle Flucht über den Standstreifen nahe.
Doch hinter der durchgezogenen Linie beginnt rechtlich gesehen kein Fahrstreifen, sondern eine Schutzzone. Sie ist primär für Pannenfahrzeuge gedacht und darf nur in absoluten Ausnahmesituationen befahren werden.
Lassen Sie uns nun klären, wie die StVO dieses Verbot untermauert.