Gespräche, Strafen, Ersatzhaft – so soll das Verbot durchgesetzt werden

Zunächst setzt das Gesetz auf pädagogische Gespräche: Schulleitungen müssen Dialogtermine mit Eltern anbieten, bevor Sanktionen greifen. Kommt es dennoch zu weiteren Verstößen, sieht der Entwurf Geldstrafen von 150 bis 800 Euro vor; im äußersten Fall drohen zwei Wochen Ersatzhaft.
Der Weg dorthin ist gestaffelt: erst Schulleitung, dann Bildungsdirektion, schließlich Jugendhilfe. Kritiker warnen vor „Kriminalisierung von Eltern“. Aber wer unterstützt das Vorhaben politisch – und wer stellt sich entschieden dagegen? Ein Blick auf den Parteienpoker verrät mehr …