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Wer sich , muss mit einem

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Gespräche, Strafen, Ersatzhaft – so soll das Verbot durchgesetzt werden

Image: AI
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Zunächst setzt das Gesetz auf pädagogische Gespräche: Schul­leitungen müssen Dialog­termine mit Eltern anbieten, bevor Sanktionen greifen. Kommt es dennoch zu weiteren Verstößen, sieht der Entwurf Geldstrafen von 150 bis 800 Euro vor; im äußersten Fall drohen zwei Wochen Ersatzhaft.

Der Weg dorthin ist gestaffelt: erst Schulleitung, dann Bildungs­direktion, schließlich Jugend­hilfe. Kritiker warnen vor „Kriminalisierung von Eltern“. Aber wer unterstützt das Vorhaben politisch – und wer stellt sich entschieden dagegen? Ein Blick auf den Parteienpoker verrät mehr …

 

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