Auch früher geriet er bereits mit dem Gesetz aneinander
Der aktuelle Fall ist nicht der erste schwere juristische Einschnitt in Mystikals Leben. Bereits 2004 musste er wegen der sexuellen Nötigung seiner Friseurin ins Gefängnis. Er verbüßte damals eine sechsjährige Haftstrafe und wurde nach seiner Entlassung als Sexualstraftäter registriert. Auch danach kehrte keine dauerhafte Ruhe ein.
Im Jahr 2012 folgte eine weitere Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt, diesmal für drei Monate. 2017 wurde er erneut wegen Vergewaltigung und Entführung angeklagt, doch dieser Fall wurde später fallen gelassen. Gerade diese Vorgeschichte wirft nun einen besonders düsteren Schatten auf das aktuelle Schuldbekenntnis. Denn sie zeigt, dass die Karriere des Rappers nicht nur von Erfolgen, sondern seit Jahren auch von schweren juristischen Problemen begleitet wird.