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Ja, es ist eine Ausnahmesituation! Aber nein

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6. Zwischen Freiheit und Verantwortung

Bild: IMAGO / imagebroker

Privatgelände, Tankpannen, kleine Schäden – vieles klingt harmlos, ist rechtlich aber heikel. Wer ohne Führerschein auf einem vermeintlich „privaten“ Parkplatz fährt, begeht unter Umständen eine Straftat – denn Supermarktparkplätze zählen zum öffentlichen Verkehrsraum. Nur klar abgegrenzte, nicht öffentlich zugängliche Grundstücke – etwa ein umzäunter Hof – gelten als Ausnahme, und auch dort braucht es die Zustimmung des Besitzers.

Bleibt man wegen Spritmangel auf der Autobahn liegen, droht ein Bußgeld und ein Punkt. Der Gesetzgeber wertet das als vermeidbare Gefährdung. Wer es noch auf einen Parkplatz schafft, bleibt meist straffrei. Und auch bei Unfallschäden gilt: Ein fehlender Außenspiegel macht das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher. Im Zweifel lieber stehenbleiben oder Hilfe rufen – statt ein zusätzliches Risiko einzugehen.

 

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