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Ja, es ist eine Ausnahmesituation! Aber nein

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3. Schuhe, Snacks und Smartphone – alles erlaubt?

Bild: IMAGO / imagebroker

Barfuß, mit Sandwich oder Handy am Ohr – viele tun es, wenige wissen, was erlaubt ist. In Wahrheit sind viele dieser Handlungen nicht explizit verboten, sondern situationsabhängig. Wer barfuß fährt, riskiert bei einem Unfall trotzdem Ärger mit der Versicherung. Dasselbe gilt fürs Essen: Erlaubt, solange du dabei nicht abgelenkt bist.

Das Smartphone hingegen ist ein klarer Fall: Nur per Freisprecheinrichtung oder bei ausgeschaltetem Motor erlaubt. Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit mit Punkten und Bußgeld. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Alltagstauglichkeit und Gesetz – sondern zwischen Sicherheit und Risiko. Wer sich auf Gewohnheit verlässt, steht im Zweifel allein da. Vor allem, wenn es kracht.

 

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