Ja, mit Pflegegrad 2 dürfen Sie nach wie vor Auto fahren – solange Körper und Geist den Anforderungen entsprechen und Sie Ihre Fahreignung selbstkritisch prüfen. Es gibt kein spezielles Fahrverbot, keine automatische Führerscheinabgabe und keine neue Regelung im Jahr 2026, die dies ändert.
Der größte Hebel liegt damit bei Ihnen: Hören Sie auf Warnsignale, nutzen Sie freiwillige Checks und sprechen Sie offen mit Ärzten und Angehörigen. So bleibt die Mobilität – und damit ein Stück Freiheit – auch mit Pflegegrad 2 erhalten.