Gesetz & Führerschein – keine automatische Sperre

Im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 4 StVG) steht klar: Fahrtauglich ist, wer die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Weder Alter noch Pflegegrad tauchen als Ausschlusskriterium auf. Ein pauschales Fahrverbot existiert daher nicht; entscheidend ist stets die individuelle Fahreignung.
Doch ein Blick zwischen die Zeilen verrät: Wer sichtbar nicht mehr sicher fahren kann, riskiert eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis. Im nächsten Abschnitt schauen wir, welche Warnsignale Sie ernst nehmen sollten